Regel 501 - Bezeichnung von Offiziellen
(a) Schiedsrichter-System. Die offizielle Leitung der IIHF-Meisterschaften erfolgt durch zwei Schiedsrichter (2-MannSystem).
Zusätzlich zu den Pflichten des Schiedsrichters nach Regel 602 sind sämtliche Pflichten des Linienrichters nach Regel 503 durch die beiden
Schiedsrichter auszuführen.
(b) Alle Schieds- und Linienrichter, die zur Leitung von Spielen eingesetzt sind, müssen von der Liga oder vom lokalen Schiedsrichterverband
kontrolliert und nominiert werden.
Für IIHF-Meisterschaften erfolgt die Nominierung aller Schiedsrichter und Linienrichter durch das Schiedsrichter-Komitee.
(c) Im Verlauf des Spieles haben die Schiedsrichter volle Machtbefugnis
und endgültige Entscheidungsfähigkeit in allen Streitfragen, die nicht dem Einspruchsrecht unterliegen.
(d) Alle Schiedsrichter und Linienrichter müssen für Hockey bestimmte
schwarze Hosen, schwarz-weiß gestreifte Dressen, einen ordnungsgemäß mit Kinnband befestigten schwarzen Hockeyhelm, Ellbogenschützer
sowie Schienbein- und Knieschutz tragen.
Schiedsrichter und Linienrichter müssen in allen Spielen auf der linken
Vorderseite ihrer Dressen das offizielle IIHF-Schiedsrichter-Abzeichen tragen.
Alle weiteren zu tragenden Abzeichen sind auf den Ärmeln der Dressen anzubringen. über das Tragen von Namensschildern wird von
jeder Liga selbst entschieden.
Schiedsrichter müssen mit Fingerpfeifen und Messbändern aus Metall in einer Länge von mindestens 2 Metern ausgestattet sein.
(e) Für Turnierspiele werden vom Turnier-Komitee ein Spielzeitnehmer, ein
Strafzeitnehmer, ein offizieller Punkterichter und zwei Torrichter nominiert.
Regel 502 - Schiedsrichter
(a) Dem "SCHIEDSRICHTER" obliegt die allgemeine Aufsicht über das Spiel.
Er hat die völlige Kontrolle über alle Spiel-Offiziellen und Spieler vor, während und nach dem Spiel sowohl innerhalb als auch außerhalb
des Spielfeldes. In allen Streitigkeiten ist die Entscheidung des Schiedsrichters endgültig.
Die Schiedsrichter und Linienrichter haben das Spielfeld vor der Aufwärmphase zu betreten und dort bis zum Ende einer jeden Spielhälfte
zu verweilen, bis alle Spieler sich in ihre Umkleidekabinen begeben haben. Strafen können zu jedem Zeitpunkt vor, während oder nach dem
Spiel verhängt werden.
(b) Vor jedem Spiel hat der Schiedsrichter die Mitgliedskarten aller Spieler und Trainer mit der Mannschaftsaufstellung zu vergleichen.
Einem Teilnehmer, der keine Karte besitzt, darf nicht die Erlaubnis zur Teilnahme gestattet werden.
(c) Der Schiedsrichter hat zum festgesetzten Spielbeginn und zu Beginn der
einzelnen Viertel die Mannschaften auf das Spielfeld zu beordern. Sollte sich aus irgendeinem Grund der Spielbeginn länger als fünfzehn
Minuten verzögern oder bei der Wiederaufnahme des Spieles im zweiten bis viertel Viertel eine außergewöhnliche Verzögerung eintreten, hat
der Schiedsrichter in seinem Bericht den Liga-Verantwortlichen die Ursache der Verzögerung sowie die Mannschaft(en), die dies verschuldet
hat(ten), bekannt zu geben.
(d) Während der Aufwärmphase hat der Schiedsrichter alle Spieler zu
begutachten. Sollte es hinsichtlich der vorgeschriebenen Ausrüstung irgendeine Regelwidrigkeit geben, muss der Schiedsrichter dafür Sorge tragen, dass die Ausrüstung den Regeln entsprechend angelegt wird.
Der Schiedsrichter muss vor Spielbeginn dafür Sorge tragen, dass sich die
nominierten Offiziellen, d. h. der Spielzeitnehmer, der Strafzeitnehmer, der offizielle Punkterichter und die Torrichter, auf ihren
Plätzen befinden und dass die Spielzeitanzeige und die Signalvorrichtungen einwandfrei
funktionieren.
Der Schiedsrichter hat jene Strafen zu verhängen, die nach den Regeln für die betreffenden Verstöße vorgesehen sind. Dem Schiedsrichter
obliegt die endgültige Entscheidung über alle Tore. Der Schiedsrichter muss sich mit dem Linienrichter und dem Torrichter beraten,
bevor er eine endgültige Entscheidung trifft.
(f) Der Schiedsrichter muss dem offiziellen Punkterichter bzw. dem
Strafzeitnehmer die Torschützen und Mithelfer für alle gültig geschossenen Tore
sowie alle verhängten Strafen und den Grund, wofür sie ausgesprochen wurden, melden.
Jedes Mal, wenn im Verlauf des Spieles das Torlicht aus Versehen eingeschaltet und jedes Mal, wenn ein Tor rechtswidrig erzielt wurde, muss
der Schiedsrichter den Grund bekannt geben, warum das Tor nicht gegeben wurde.
(g) Wenn ein Schiedsrichter zu einem Spiel nicht erscheinen kann oder aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, das
Spiel weiterzuleiten, müssen die Manager oder Trainer der Mannschaften sich über den (die) Schiedsrichter und Linienrichter einigen. Kommt es
zu keiner Einigung, muss von jeder Mannschaft ein Spieler nominiert werden, der dann als Schiedsrichter bzw. Linienrichter fungiert, wobei
der Spieler der Heimmannschaft den Schiedsrichter abgibt und der Spieler der Gastmannschaft den Linienrichter.
Wenn im weiteren Verlauf des Spieles die regulär ernannten Schiedsrichter bzw. Linienrichter erscheinen, haben sie sofort den Platz der
vorübergehend ernannten einzunehmen.
Nach jedem Spiel muss der Schiedsrichter den Spielbericht überprüfen und
diesen mit seiner Unterschrift versehen dem offiziellen Punkterichter retournieren.
Schiedsrichter sind verpflichtet, unmittelbar nach dem Spiel den Liga-Verantwortlichen alle Spieldauerdisziplinarstrafen, schwere
Disziplinarstrafen und Matchstrafen unter Angabe aller mit dem Zwischenfall
im Zusammenhang stehenden Einzelheiten bekannt zu geben.
Regel 503 - Linienrichter
(a) Dem "LINIENRICHTER" obliegt es, den Schiedsrichter in der Gesamtleitung des Spieles zu unterstützen. Der Linienrichter hat das Spiel zu
unterbrechen bei jedem Abseits-Verstoß, bei einem illegalen Weitschuss, wenn der Puck/Ball aus dem Spielfeld hinausfällt oder
durch eine unbefugte Person behindert wird, wenn er über der Höhe der Schultern geschlagen wird, wenn er mit der Hand an einen Mitspieler
weitergegeben wird und wenn ein Torpfosten aus seiner normalen Position gebracht wird, Wenn er sich in der Nähe des Tores befindet,
hat der Linienrichter das Spiel zu unterbrechen, wenn er beobachtet, wie der Puck/Ball ins Tor geht. Der Linienrichter hat das Spiel zu
unterbrechen bei Abseits-Situationen, die sich in den Anspielkreisen ereignen; nach Regel 205, wenn ein Torhüter verfrüht ersetzt wird;
nach Regel 206, wenn ein Spieler verletzt wurde, sowie nach Regel 622 bei einer Behinderung durch Zuschauer.
(b) Der Linienrichter führt immer den Einwurf durch, ausgenommen zu Beginn
eines Spielviertels und nach einem erzielten Tor.
(c) Wenn er vom Schiedsrichter dazu aufgefordert wurde, muss der
Linienrichter jeden Zwischenfall, der sich im Verlaufe des Spieles ereignet haben
könnte, beschreiben.
Der Linienrichter darf nicht das Spiel unterbrechen, um eine Strafe zu verhängen, ausgenommen bei Verstößen gegen Regel 205 für zu viele
Spieler, Regel 601 für auf das Spielfeld geworfene Gegenstände und Regel 605 für die regelwidrige Übernahme eines Ersatz-Stockes. Der
Linienrichter hat solche Verstöße dem Schiedsrichter zu melden, der gegen die schuldige Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt.
Der Linienrichter muss dem Schiedsrichter unverzüglich die mit einem Verstoß gegen Regel 609 - Spielverzögerung im Zusammenhang stehenden
Umstände und jeden Regelverstoß, der eine kleine Bankstrafe, Disziplinarstrafe, Spieldauerdisziplinarstrafe, schwere Disziplinarstrafe,
Matchstrafe oder einen Strafschuss erfordert, melden. Für derartige Verstöße kann der Schiedsrichter eine Strafe verhängen.
(d) Falls der Schiedsrichter im Verlaufe des Spieles versehentlich das
Spielfeld verlässt oder eine Verletzung erleidet, die es ihm nicht erlaubt, das Spiel weiterhin zu leiten, muss der Linienrichter sofort
das Spiel unterbrechen.
Regel 504 - Torrichter
(a) An beiden Enden des Spielfeldes muss sich je ein "TORRICHTER" befinden.
Torrichter dürfen nicht Mitglieder einer am Spiel teilnehmenden Mannschaft sein und können nicht mehr ersetzt werden, nachdem das
Spiel begonnen hat, es sei denn, der Schiedsrichter gewinnt den Eindruck, dass von einem Torrichter eine ungerechte Entscheidung
gefällt wurde. In einem solchen Fall hat der Schiedsrichter einen Ersatzmann zu nominieren.
(b) Während das Spiel im Gang ist, haben sich die Torrichter hinter den
Toren in abgeschirmten Gehäusen aufzuhalten, damit sie in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden können. Während des Spieles dürfen
sie nicht ihre Plätze hinter dem Tor tauschen.
(c) Wenn ein geschossenes Tor reklamiert wird, muss der Torrichter entscheiden, ob der Puck/Ball zwischen den beiden Torpfosten, unter der
Querstange und vollständig über die Torlinie hinaus ins Tor gegangen ist. Die Entscheidung des Torrichters, die entweder "Tor" oder "Kein
Tor" lautet, kann vom Schiedsrichter abgeändert werden.
Regel 505 - Strafzeitnehmer
(a) Der "STRAFZEITNEHMER" hat über alle vom Schiedsrichter verhängten
Strafen genaue Aufzeichnungen zu führen. Dies beinhaltet die Namen der bestraften Spieler, die bestraften Verstöße, das Strafausmaß in jedem
einzelnen Fall und den Zeitpunkt, zu dem jede einzelne Strafe verhängt wurde. Der Strafzeitnehmer hat auch jeden zuerkannten Strafschuss und
dessen Ergebnis zu vermerken.
(b) Der Strafzeitnehmer hat zu prüfen und sicherzustellen, dass von allen
Spielern die korrekte Strafzeit verbüßt wird. Der Strafzeitnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle kleinen und großen Strafen auf der
Spielzeitanzeige richtig aufscheinen, und hat den Schiedsrichter unverzüglich darauf aufmerksam zu machen, falls die an der Uhr
angezeigte Zeit von der offiziellen genauen Zeit abweicht.
Der Strafzeitnehmer hat einen bestraften Spieler auf dessen Antrag hin über die noch offene Strafzeit zu informieren.
Disziplinarstrafen und gleichzeitige kleine Strafen scheinen auf der Spielstandsanzeige nicht auf. Die mit diesen Strafen belegten Spieler
sind jedoch bei der ersten Spielunterbrechung nach Ablauf ihrer Strafe davon in Kenntnis zu setzen, dass die Strafe beendet ist, und zu
entlassen.
(d) Falls ein Spieler vor Beendigung seiner Strafe die Strafbank verlässt,
hat der Strafzeitnehmer den betreffenden Zeitpunkt zu vermerken und den Schiedsrichter bei der nächsten Spielunterbrechung davon in
Kenntnis zu setzen.
Regel 506 - Offizieller Punkterichter
(a) Der "OFFIZIELLE PUNKTERICHTER" muss vor Beginn des Spieles von jeder
Mannschaft eine Liste der spielberechtigten Spieler erhalten. Diese Information ist den Trainern der beiden Mannschaften zur Kenntnis zu
bringen.
Der offizielle Punkterichter hat die Namen der beiden Mannschaftskapitäne festzustellen und auf dem offiziellen Spielbericht zu
vermerken.
(b) Der offizielle Punkterichter hat genaue Aufzeichnungen über alle erzielten Tore, einschließlich der Torschützen und Mithelfer, zu
führen.
Der offizielle Punkterichter hat auch den Zeitpunkt einzutragen, zu dem
ein Ersatz-Torhüter das Spiel betritt und wann ein Tor erzielt wurde, während der Torhüter vom Spielfeld entfernt wurde.
(c) Die Punkte für Tore und Mithelfer sind über die öffentliche
Lautsprecheranlage zu verkünden. Sollte es diesbezüglich Änderungen geben,
sind diese auf die gleiche Weise bekannt zu geben.
Anträge auf Änderungen bei der Zuerkennung von Punkten können nur dann
berücksichtigt werden, wenn sie vor oder unmittelbar nach Beendigung des Spieles vom Mannschaftskapitän gestellt worden sind.
(d) Der offizielle Punkterichter hat den offiziellen Spielbericht vorzubereiten, dem(n) Schiedsrichter(n) zur Unterschrift vorzulegen und an
die Liga-Verantwortlichen weiterzuleiten.
Regel 507 - Spielzeitnehmer
(a) Der "SPIELZEITNEHMER" hat dem Schiedsrichter zu Beginn eines jeden Spielviertels ein Zeichen zu geben, und der Schiedsrichter hat im
Einklang mit der vereinbarten Beginnzeit das Spiel unverzüglich einzuleiten. Der Spielzeitnehmer hat die gesamte offizielle Spielzeit
zu registrieren.
(b) Sollte die Bahn nicht mit einem automatischen Tonsignal ausgestattet sein oder der Ton ausfallen, hat der Spielzeitnehmer das Spielende durch
Pfiff anzuzeigen.
(c) Der Spielzeitnehmer hat anzukündigen, sobald in einem Viertel nur mehr
eine Minute tatsächliche Spielzeit vorhanden ist.
Regel 508 - Liga-Verantwortliche
(a) Bei den in diesen Regeln erwähnten "LIGA-VERANTWORTLICHEN" handelt es
sich um die unmittelbar mit der Leitung der beteiligten Mannschaft oder Mannschaften betrauten Stelle.