Abschnitt I - Die Bahn 

Regel 101 - Bahn
(a) Das lnline-Hockeyspiel wird auf einem als BAHN bezeichneten Spielfeld aus Holz, Beton, Asphalt oder Plastik ausgetragen.

(b) Die Bahn kann offen oder teilweise geschlossen sowie auch in einer Halle errichtet sein. 


Regel 102 - Abmessungen des Spielfeldes
(a) Die Bahn sollte nach Möglichkeit 61 m lang und 30 m breit sein. Die Mindestgröße einer Bahn ist 45 m in der Länge und 20 m in der Breite. In allen für die IIHF-Meisterschaften verwendeten Bahnen muss das Spielfeld mindestens 58 m lang und 27 m breit sein. Es wird empfohlen, die Ecken durch einen Kreisbogen mit einem Radius von mindestens 7 m und höchstens 8,6 m gleichmäßig abzurunden.

(b) Die Bahn muss von einer permanenten oder provisorischen, als BANDE bezeichneten Wand umgeben sein; diese Bande darf nicht niedriger als 20 cm und nicht höher als 122 cm, von der Spielfläche aus gemessen, sein. Die ideale Höhe der Bande wäre 1,08 m. Für die Stoßkante am unteren Rand der Bande wird Gelb oder eine andere helle Farbe empfohlen. Die Banden müssen auf solche Art hergestellt sein, dass die dem Spielfeld zugewandte Seite glatt und frei ist von jeglichen Hindernissen und von Gegenständen, die Verletzungen von Spielern hervorrufen könnten. Sämtliche Türen, durch die der Zugang zum Spielfeld ermöglicht wird, müssen beim öffnen vom Spielfeld weg schwingen. Es wird dringend empfohlen, das gesamte Spielfeld, einschließlich der Spieler- und Strafbänke, mit einem Sicherheitsglas bzw. einer Einzäunung und/oder einer anderen Abschirmung zu umgeben, um die Spieler von den Zuschauern zu trennen. Jegliches Material zur Befestigung dieser Vorrichtungen muss an den Banden auf der dem Spielfeld abgekehrten Seite angebracht werden.


Regel 103 - Torpfosten und Netze
(a) Der Torrahmen soll aus Metall oder einem anderen anerkannten Material gefertigt sein. Die Torpfosten sollen im Innenraum gemessen 1,83 m voneinander entfernt sein, und die Querstange soll in einer Höhe von 1,22 m über der Spielfläche die oberen Enden der beiden Torpfosten verbinden. Für normale Ligaspiele sind auch andere Abmessungen zugelassen. Torpfosten und Querstange müssen rot gestrichen sein, alle übrigen außen liegenden Flächen weiß. 

(b) An jedem Torrahmen ist ein Netz zu befestigen, das genügend stark ist, um einem Schuss durch einen Puck oder Ball standzuhalten. 

(c) Mindestens 3,5 m bis zu höchstens 4,5 m von jedem Ende des Spielfeldes verläuft eine 5 cm breite rote Linie, genannt TORLINIE. Die Torlinie muss das ganze Spielfeld durchqueren und an den Seitenbande hochgezogen werden. Das Tor ist an der Torlinie in der Mitte so zu verankern, dass es während des Spielverlaufs fest stehen bleibt. Die Torpfosten sind auf eine solche Weise zu befestigen, dass sie sich lösen, wenn ihnen durch einen Spieler ein entsprechend kräftiger Schlag versetzt wird. Das Spiel ist sofort zu unterbrechen, wenn der Torpfosten aus seiner normalen Stellung gebracht wurde. 


Regel 104 - Torraum und für den Torhüter bestimmte Fläche
(a) Vor jedem Tor ist ein TORRAUM mit einer 5 cm breiten Linie zu markieren. Der Torraum ist wie folgt anzulegen: In einer Breite von 5 cm ist ein Halbkreis mit einem Radius von 180 cm zu ziehen, wobei die Mitte der Torlinie den Mittelpunkt bildet. Zusätzlich werden L-förmige Markierungen von 15 cm Länge (beidseitig) an jeder vorderen Ecke bezeichnet. Die Position der L-Markierung wird errechnet, indem 122 cm von der Torlinie entfernt eine imaginäre Linie bis zum Äußeren Rand des Halbkreises gezogen wird. An dieser Stelle wird das „L" eingezeichnet. 

(b) Der Torraum soll den gesamten Raum umfassen, der durch die halbkreisförmige Markierung (einschließlich der Markierungen für den Torraum) dargestellt wird und der sich vertikal 1,22 m bis zum unteren Ende der Querstange erstreckt. 

(c) Die FÜR DEN TORHÜTER BESTIMMTE FLÄCHE ist eine Fläche, deren Grenzen hinten durch die Endbanden, vorne durch eine gedachte Linie, die die Einwurfpunkte an den Endzonen verbindet, und an den Seiten durch gedachte Linien, die sich senkrecht von den Endbanden zu den Einwurfspunkten an den Endzonen erstrecken, gebildet wird. 


Regel 105 - Einteilung des Spielfeldes
(a) Die Spielfläche wird durch eine 30 cm breite ROTE MITTELLINIE, die quer über das Spielfeld läuft und senkrecht an den Seitenbanden hochgezogen ist, in zwei Hälften geteilt. 

(b) Die Mittellinie ist als Teil jener Zone zu betrachten, in der der Puck/Ball seinen Platz hat. 

(c) Jene Hälfte des Spielfeldes, in der das Tor platziert ist, ist die VERTEIDIGUNGSZONE der Mannschaft, die dieses Tor verteidigt. Jene Hälfte des Spielfeldes, die dem zu verteidigenden Tor weiter entfernt liegt, ist die ANGRIFFSZONE. 


Regel 106 - Anspielpunkt und Kreis in der Mitte des Spielfeldes
(a) Genau in der Mitte des Spielfeldes muss sich ein blauer Anspielpunkt mit einem Durchmesser von 30 cm befinden. Um diesen Punkt ist ein Kreis von 4,5 m Radius mit einer blauen, 5 cm breiten Linie und an beiden Seiten des Kreises zwei 60 cm lange, 5 cm breite Linien in einem Abstand von 120 cm voneinander entfernt zu ziehen. 


Regel 107 - Spezielle Anspielpunkte und -kreise
(a) Auf dem Spielfeld sind 9,9 m von den Anspielpunkten in der Endzone vier rote Anspielpunkte mit einem Durchmesser von 60 cm entlang einer imaginären Linie, die die Endanspielpunkte verbindet, zu markieren. Innerhalb eines jeden Anspielpunktes sind zwei parallel verlaufende Linien jeweils 10 cm vom oberen und vom unteren Ende des Anspielpunktes entfernt zu ziehen. Die Fläche innerhalb der beiden Linien ist rot zu streichen. 


Regel 108 - Anspielpunkte und –kreise 
In der Endzone des Spielfeldes

(a) In beiden Zonen und auf beiden Seiten eines jeden Tores sind auf dem Spielfeld rote Anspielpunkte und –kreise zu markieren. Die Anspielpunkte müssen einen Durchmesser von 61 cm aufweisen, Innerhalb eines jeden Anspielpunktes sind zwei parallel verlaufende Linien jeweils 10 cm vom oberen und vom unteren Ende des Anspielpunktes entfernt zu ziehen. Die Fläche innerhalb der beiden Linien ist rot zu streichen. Um diesen Punkt als Mittelpunkt ist ein Kreis mit einem Radius von 4,5 m mit einer 5 cm breiten roten Linie zu markieren. An beiden Seiten des Kreises sind zwei 60 cm lange und 5 cm breite Linien in einem Abstand von 1,2 m voneinander entfernt zu ziehen. 

(b) Die Anspielpunkte in der Endzone müssen von den Seitenbanden den gleichen Abstand haben und 6,1 m von der Torlinie entfernt sein, Es wird empfohlen, zwischen den Endzonen-Anspielpunkten in derselben Zone einen Abstand von 13,5 m einzuhalten. 


Regel 109 - Spielerbänke
(a) Jede Bahn muss mit Sitzgelegenheiten oder Bänken für die Spieler beider Mannschaften ausgestattet sein. Die Spielerbänke, auf denen jeweils mindestens zehn Personen Platz finden müssen, sind direkt entlang der Spielfläche und möglichst nahe der Mitte der Bahn aufzustellen. Alle dem Spielfeld zugekehrten Türen müssen nach innen aufgehen. 

(b) Nur Spielern in Uniform und Mannschafts-Offiziellen (höchstens vier) ist es gestattet, sich auf den Spielerbänken aufzuhalten. 

(c) Während eines Spieles dürfen nur so viele Coaches, Manager und Trainer anwesend sein, als auf der Spielerbank Platz finden. 


Regel 110 - Strafbank
(a) Jede Bahn muss über Sitzgelegenheiten oder Bänke für die bestraften Spieler, den Spielzeitnehmer und den Offiziellen Punkterichter verfügen. Die Strafbank muss von den Spielerbänken getrennt sein, Idealerweise befindet sie sich auf der gegenüberliegenden Seite der Bahn. 

(b) Unmittelbar vor dem Platz des Strafzeitnehmers ist auf dem Spielfeld ein Halbkreis, genannt Schiedsrichterkreis, mit einem Radius von 3 m in einer 2 cm breiten Linie zu markieren. 


Regel 111 - Uhren und Signale
(a) Jede Bahn muss mit einer elektrischen Uhr ausgestattet sein, die den Zweck erfüllt, die Zuschauer, Spieler und Spieleroffiziellen in allen Phasen des Spiels genau über die Zeit zu informieren; hierzu gehört auch die noch verbleibende Spielzeit. Sowohl für die Spielzeit als auch für die Strafzeit muss die jeweils verbleibende Zeit angezeigt werden. 

(b) Jede Bahn muss mit einer Sirene oder einem anderen geeigneten Gerät, das ein Geräusch erzeugt, mit dem das Ende der Spielzeit angezeigt wird, ausgestattet sein. 

(c) Hinter jedem Tor sind zur Bedienung durch die Torrichter elektrische Lichter oder ähnliches anzubringen. Ein erzieltes Tor wird durch ein rotes Licht oder ein ähnliches Signal angezeigt. 


Letzte Seitenänderung: 26.05.2002
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