Abschnitt VII - Medizinische Regeln

Regel 701 - Vermeidung von Infektionen

Rule 701 - Prevention of Infections

a) Ein Spieler, der blutet oder durch einen gegnerischen Spieler mit Blut beschmutzt wurde, ist als "verletzter Spieler" zu betrachten. Er hat unverzüglich das Spielfeld zwecks Behandlung oder Reinigung zu verlassen.

b) Ein solcher Spieler darf erst wieder auf das Spielfeld zurückkehren, wenn:
- die Wunde vollständig geschlossen und mit geeignetem Verbandsmaterial versehen ist und
- sämtliche Blutreste vom Körper des Spielers entfernt bzw. mit Blut verschmierte Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände gereinigt oder ersetzt wurden.

c) Auf dem Spielfeld dürfen keine mit Blut verschmutzten Gegenstände verwendet werden.

d) Sollte ein Spieler den obigen Bestimmungen nicht Folge leisten, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und den Spieler aufzufordern, den obigen Anordnungen nachzukommen. Gegen den Spieler ist eine kleine Strafe wegen "Spielverzögerung" zu verhängen.

e) Falls das Eis oder Einrichtungen der Halle mit Blut beschmutzt wurden, hat der Schiedsrichter sicherzustellen, dass die Blutreste unmittelbar nach der ersten Spielunterbrechung vom Hallenpersonal entfernt werden.

Letzte Seitenänderung: 29.05.2002
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