Abschnitt V - Offizielle


Regel 501 - Bezeichnung von Offiziellen

Rule 501 - Appointment of Officials

a) Bei sämtlichen internationalen Spielen haben ein Schiedsrichter und zwei Linienrichter, ein Spielzeitnehmer und zwei Strafbankbetreuer, ein offizieller Punktrichter mit bis zu zwei Assistenten, zwei Torrichter und ein offizieller Ansager zu amtieren. Bei den IIHF-Meisterschaften kann die IIHF einen Video-Torrichter anfordern. Die nationalen Verbände haben das Recht, das System mit zwei Schiedsrichtern in Spielen anzuwenden, die unter ihre alleinige Zuständigkeit fallen.

b) Alle Schiedsrichter und Linienrichter müssen mit schwarzen Hosen und offiziellen Dressen bekleidet sein und müssen ein schwarzen Eishockeyhelm mit Visier tragen. Sie müssen über anerkannte Pfeifen verfügen, sowie mit Maßbändern aus Metall und einer Mindestlänge von 2 m ausgerüstet sein.

Die Head-Schiedsrichter müssen auf dem oberen Teil jedes Ärmels einen 8 cm breiten orangenen Streifen tragen.

c) Die Torrichter müssen mit den offiziellen Dressen bekleidet sein.

Regel 502 - Schiedsrichter

Rule 502 - Referee

a) Der Schiedsrichter hat die allgemeine Aufsicht über das Spiel und muss während des Spieles und seiner Unterbrechungen die volle Kontrolle über die Offiziellen und die Spieler ausüben. Im Falle von Streitigkeiten trifft er die endgültige Entscheidung. Der Schiedsrichter und die Linienrichter müssen am Ende jedes Spieldrittels so lange auf dem Spielfeld bleiben, bis alle Spieler zu ihren Garderoben gegangen sind.

b) Der Schiedsrichter muss zum festgesetzten Zeitpunkt für den Beginn jedes Spieles und jedes Spieldrittels die Mannschaften auf das Spielfeld rufen. Entsteht durch irgendeinen Umstand zu Beginn eines Spieles eine Verzögerung von mehr als 15 Minuten oder bei der Wiederaufnahme des Spieles nach den Drittelpausen eine ungebührliche Verzögerung von 15 Minuten, muss der Schiedsrichter in seinem Bericht den zuständigen Verbandsstellen den Grund für die Verzögerung und die schuldige Mannschaft/Mannschaften melden.

c) Dem Schiedsrichter steht es frei, jeden Ausrüstungsgegenstand nachzumessen. Wenn es vom Kapitän der jeweiligen Mannschaft gewünscht wird, muss der Schiedsrichter die von den Spielern getragene Ausrüstung überprüfen bzw. nachmessen.

d) Vor Spielbeginn hat der Schiedsrichter zu kontrollieren, ob der vorgesehene Spielzeitnehmer, Strafbankbetreuer, offizielle Punktrichter und die Torrichter sich auf ihren Plätzen befinden, und er hat sich davon zu überzeugen, dass die Uhren und Signalgeräte in Ordnung sind.

e) Es ist seine Pflicht, die Strafen zu verhängen, die bei Verletzung der Regeln vorgeschrieben sind, und im Falle eines umstrittenen Tores muss er die endgültige Entscheidung treffen. Bei umstrittenen Toren kann er sich erst mit den Linienrichtern oder dem Torrichter besprechen, ehe er seine Entscheidung trifft.

f) Der Schiedsrichter muss dem offiziellen Punktrichter alle Strafen und die Gründe, warum sie verhängt wurden, bekannt geben.

g) Der Schiedsrichter muss dem offiziellen Punktrichter den Namen und die Nummer des Torschützen und der zugelassenen Mithelfer melden. (Bei den IIHF-"A"-Pool-Meisterschaften werden die Mithelfer vom offiziellen Punktrichter bestimmt.) Der Schiedsrichter muss veranlassen, dass dem Publikum mittels Lautsprecheranlage der Grund genannt wird, weshalb er ein Tor nicht anerkennt. Dies hat jedesmal zu geschehen, wenn das Torsignal während des Spieles eingeschaltet wird. Wenn das Torsignal irrtümlich eingeschaltet wurde, muss der Schiedsrichter bei der nächsten normalen Spielunterbrechung diesen Irrtum ebenfalls dem Publikum melden lassen.

h) Sollte ein Schiedsrichter ungewollt das Spielfeld verlassen oder sich eine Verletzung zuziehen, die ihn daran hindert, seinen Pflichten während des Spieles nachzukommen, ist das Spiel sofort vom Linienrichter zu unterbrechen, es sei denn, eine der Mannschaften hat eine aussichtsreiche Torchance; in einem solchen Fall muss das Spiel zu Ende geführt werden. Sollte es sich zeigen, dass es sich um eine Verletzung ernsterer Natur handelt, ist das Spiel sofort zu unterbrechen.

i) Wenn der nominierte Schiedsrichter oder Linienrichter wegen eines Missgeschickes oder wegen Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, müssen sich die Mannschaftsführer der beiden Mannschaften über einen Schiedsrichter oder Linienrichter einigen. Falls sie sich nicht einigen können, hat die Ernennung der Schiedsrichter durch die zuständigen Verbandsstellen zu erfolgen.

Wenn die regulär ernannten Schiedsrichter während des Spieles erscheinen, müssen sie sofort die Spielleitung übernehmen.

j) Falls einer der nominierten Linienrichter im letzten Augenblick wegen Krankheit oder Unfall verhindert ist, das Spiel zu Ende zu führen, ist der Schiedsrichter ermächtigt, einen Ersatzmann zu nominieren, falls er dies für notwendig hält.

k) Wenn der Schiedsrichter wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben, muss einer der Linienrichter für den Rest der Spielzeit die Aufgabe des Schiedsrichters übernehmen. Der betreffende Linienrichter ist vom Schiedsrichter oder, falls notwendig, von den Mannschaftsführern der teilnehmenden Mannschaften auszuwählen.

l) Der Schiedsrichter muss sich unmittelbar nach jedem Spiel vom offiziellen Punktrichter den offiziellen Spielbericht verschaffen. Er muss ihn überprüfen, unterschreiben und dann dem offiziellen Punktrichter zurückgeben.

m) Sofort nach Spielende muss der Schiedsrichter alle dieses Spiel betreffenden Spieldauer-Disziplinarstrafen, schweren Disziplinarstrafen und Matchstrafen auf dem offiziellen Spielbericht eintragen. Zusätzlich hat er zum offiziellen Spielbericht sämtliche Vorkommnisse, unter Angabe aller Einzelheiten für die zuständigen Verbandsstellen, zu rapportieren (Zusatzmeldung).


Regel 503 - Linienrichter

Rule 503 - Linesmen

a) Es ist die Pflicht des Linienrichter, Verletzung der Spielregeln festzustellen, die folgende Regeln betreffen:
Regel 618 - Unerlaubter Weitschuss des Pucks (Icing)
Regel 624 - Abseits (Offsides)

Er muss das Spiel unterbrechen,
- sobald der Puck außerhalb des Spielfeldes ist, Regel 626 a) - Puck außerhalb des Spielfeldes oder unspielbar
- sobald der Puck durch eine nicht berechtigte Person behindert wird, Regel 620 - Behinderung durch Zuschauer
- wenn das Tor verschoben wird, Regel 608 - Spielverzögerung
- bei Abseits im Anspielkreis, Regel 610 - Einwurf
- bei verletzten Spielern, Regel 206 - Verletzte Spieler

b) Er hat das Spiel zu unterbrechen, wenn der Puck von einem Spieler zu einem Mitspieler mit der Hand bzw. durch hohen Stock geschlagen wurde und es offensichtlich ist, dass der Schiedsrichter den Verstoß nicht beobachtet hat.

c) Er muss jederzeit das Anspiel übernehmen, ausgenommen bei Spielbeginn, Beginn eines jeden Drittels und nach jedem gültigen Tor.
Der Schiedsrichter kann sich jederzeit an einen Linienrichter wenden, damit dieser das Anspiel übernimmt.

d) Auf Anfrage des Schiedsrichters muss er seine Meinung über alle Vorfälle äußern, die sich im Laufe des Spieles ereignet haben.

e) Er darf das Spiel nicht unterbrechen, um Strafen zu verhängen, es sei denn, es handelt sich um Verstöße gegen folgende Regeln:
- zu viele Spieler auf dem Spielfeld, Regel 201 b) - Zusammensetzung der Mannschaften
- aus der Nähe der Spieler- oder Strafbank Gegenstände auf das Spielfeld werfen, Regel 601 j) - Beschimpfung von Offiziellen und anderen Disziplinlosigkeiten
- einen Stock von der Spieler- oder Strafbank aus auf das Spielfeld werfen, Regel 605 - Zerbrochener Stock
Diese Regelverletzungen muss er dem Schiedsrichter melden, der seinerseits gegen die schuldigen Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt.
Er muss dem Schiedsrichter unverzüglich seine Meinung über die näheren Umstände äußern, wenn das Tor absichtlich aus seiner normalen Position verschoben wurde, Regel 608 - Spielverzögerung.
Er muss dem Schiedsrichter unverzüglich seine Meinung über jede Regelverletzung äußern, die eine kleine Bankstrafe, eine große Strafe oder Matchstrafe, eine Disziplinarstrafe, eine Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine schwere Disziplinarstrafe zur Folge hat.


Regel 504 - Zwei Schiedsrichter

Rule 504 - Two Referees

a) Die Schiedsrichter haben die allgemeine Aufsicht über das Spiel  und müssen während des Spieles und seiner Unterbrechungen die volle Kontrolle über sämtliche Offizielle und Spieler ausüben. Im Falle von Streitigkeiten treffen sie die endgültige Entscheidung. Die Schiedsrichter müssen am Ende jeder Spielzeit so lange auf dem Spielfeld bleiben, bis alle Spieler zu ihren Garderoben gegangen sind.

b) Die Schiedsrichter müssen zum festgelegten Zeitpunkt für den Beginn jedes Spieles und jedes Spieldrittels die Mannschaften auf das Spielfeld rufen. Entsteht durch irgendeinen Umstand zu Beginn eines Spieles eine Verzögerung von mehr als 15 Minuten oder bei der Wiederaufnahme des Spieles nach den Drittelpausen eine ungebührliche Verzögerung von mehr 15 Minuten, müssen die Schiedsrichter in ihrem Bericht den zuständigen Verbandsstellen den Grund für die Verzögerung sowie die schuldige Mannschaft/Mannschaften melden.

c) Den Schiedsrichtern steht es frei, jeden Ausrüstungsgegenstand nachzumessen. Wenn es vom Kapitän der jeweiligen Mannschaft gewünscht wird, müssen die Schiedsrichter die von den Spielern getragene Ausrüstung überprüfen bzw. nachmessen.

d) Vor Spielbeginn haben die Schiedsrichter zu kontrollieren, ob der vorgesehene Spielzeitnehmer, Strafbankbetreuer, offizielle Punktrichter und die Torrichter sich auf ihren Plätzen befinden, und sie haben sich davon zu überzeugen, dass die Uhren und Signalgeräte in Ordnung sind.

e) Es ist ihre Pflicht, die Strafen zu verhängen, die bei Regelverletzungen vorgeschrieben sind, sowie das Spiel bei Verletzung der Regeln zu unterbrechen. Im Falle von umstrittenen Toren müssen sie die endgültige Entscheidung treffen, wobei sie sich vorher mit dem Torrichter besprechen können.

f) Die Schiedsrichter müssen dem offiziellen Punktrichter alle Strafen melden und die Gründe bekannt geben, warum sie verhängt wurden.

g) Die Schiedsrichter müssen dem offiziellen Punktrichter den Namen und die Nummer des Torschützen und der zugelassenen Mithelfer melden. Die Schiedsrichter müssen veranlassen, dass dem Publikum mittels Lautsprecheranlage der Grund genannt wird, weshalb ein Tor nicht anerkennt wurde. Dies hat jedes Mal zu geschehen, wenn das Torsignallicht während des Spieles eingeschaltet wird. Wenn das Torsignal irrtümlich eingeschaltet wurde, müssen die Schiedsrichter bei der nächsten normalen Spielunterbrechung diesen Irrtum ebenfalls dem Publikum melden lassen.

h) Sollte ein Schiedsrichter ungewollt das Spielfeld verlassen oder sich eine Verletzung zuziehen, die ihn daran hindert, seinen Pflichten während des Spieles nachzukommen, muss das Spiel sofort vom zweiten Schiedsrichter unterbrochen werden, es sei denn, eine der Mannschaften hat eine aussichtsreiche Torchance; in einem solchen Fall muss das Spiel zu Ende geführt werden. Sollte es sich jedoch zeigen, dass es sich um eine Verletzung ernsterer Natur handelt, ist das Spiel sofort zu unterbrechen.

i) Wenn beide aufgebotenen Schiedsrichter wegen eines Missgeschickes oder wegen Krankheit verhindert sind, zu erscheinen, müssen sich die Mannschaftsführer der beiden Mannschaften über einen Ersatz einigen. Falls sie sich nicht einigen können, hat die Ernennung der Schiedsrichter durch die zuständigen Verbandsstellen zu erfolgen.
Wenn die regulär ernannten Schiedsrichter während des Spieles erscheinen, müssen sie sofort die Spielleitung übernehmen.

j) Falls einer der nominierten Schiedsrichter im letzten Augenblick nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben oder wegen Krankheit oder Unfall verhindert ist, das Spiel zu Ende zu führen, ist der andere  Schiedsrichter ermächtigt, einen Ersatzmann zu nominieren, falls er dies für notwendig hält.

k) Die Schiedsrichter müssen sich sofort nach Spielende vom offiziellen Punktrichter den offiziellen Spielbericht verschaffen. Sie müssen ihn überprüfen, unterschreiben und dann dem offiziellen Punktrichter zurückgeben.

l) Sofort nach Spielende müssen der Schiedsrichter alle dieses Spiel betreffenden Spieldauer-Disziplinarstrafen, schweren Disziplinarstrafen und Matchstrafen auf dem offiziellen Spielbericht eintragen. Zusätzlich hat er zum offiziellen Spielbericht sämtliche Vorkommnisse, unter Angabe aller Einzelheiten für die zuständigen Verbandsstellen, zu rapportieren (Zusatzmeldung).


Regel 505 - Torrichter

Rule 505 - Goal Judges

a) Hinter jedem Tor hat ein Torrichter Aufstellung zu nehmen. Sie dürfen weder Mitglieder der beiden beteiligten Mannschaften sein, noch dürfen sie während des Spielverlaufs ersetzt werden. Sie können jedoch nach Spielbeginn abberufen werden, wenn einer der beiden Torrichter den Anschein erweckt, aus Parteilichkeit oder anderen Gründen ungerechte Entscheidungen getroffen zu haben. In diesem Fall kann der Schiedsrichter für ihn einen Ersatzmann nennen.

b) Die Torrichter haben sich während des Spielverlaufs hinter den Toren aufzustellen, und zwar in eigens abgeschirmten Gehäusen, damit sie in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden können. Außerdem dürfen sie während des Spielverlaufs zu keinem Zeitpunkt ihre Plätze wechseln.

c) Der Torrichter hat zu entscheiden, ob der Puck zwischen den beiden Torpfosten von vorne kommend durchgegangen ist oder nicht bzw. ob der Puck die Torlinie vollständig überschritten hat, und er hat das entsprechende Signal zu geben.
Bei einem umstrittenen Tor hat der Schiedsrichter die endgültige Entscheidung zu treffen. Er kann sich erst mit dem Torrichter oder den Linienrichtern besprechen oder den Video-Torrichter um seine Meinung fragen, ehe er seine Entscheidung trifft.


Regel 506 - Strafbankbetreuer

Rule 506 - Penalty Box Attendants

Der Strafbankbetreuer (je einer pro Mannschafts-Strafbank) ist dafür verantwortlich, dass der oder die bestraften Spieler die ausgesprochenen Strafen korrekt absitzen und erlaubt es ihnen nach Verbüßung der Strafe, rechtzeitig auf das Eis zurückzukehren.
Er hat den Schiedsrichter über den offiziellen Punktrichter davon in Kenntnis zu setzen, falls ein Spieler vor Ablauf seiner Strafe die Strafbank zu früh verläßt. Auf Anfrage gibt er einem bestraften Spieler genau Auskunft über die Dauer seiner verbleibenden Strafzeit.


Regel 507 - Offizieller Punktrichter

Ruel 507 - Official Scorekeeper

a) Vor Spielbeginn muss der offizielle Punktrichter vom Mannschaftsleiter oder Trainer der beiden Mannschaften eine Liste mit den Namen aller startberechtigten Spieler sowie die Aufstellung zu Beginn des Spieldrittels jeder Mannschaft erhalten. Diese Angaben sind vor Spielbeginn dem Mannschaftsleiter oder Trainer der gegnerischen Mannschaft entweder persönlich oder über den Schiedsrichter mitzuteilen. (Vergleiche Regel 203 - Spieler in Ausrüstung, sowie Regel 204 - Aufstellung zu Beginn eines Spieldrittels.)
Der offizielle Punktrichter muss sich vom Mannschaftsleiter oder vom Trainer nach Erstellen der Mannschaftsaufstellung die Namen der Kapitäne oder Ersatzkapitäne nennen lassen. Er setzt den Buchstaben "C" oder "A" gegenüber ihren Namen auf den Spielbericht. Bei Spielbeendigung werden diese Angaben dem Schiedsrichter zur Unterschrift vorgelegt.

b) Der offizielle Punktrichter hat die erzielten Tore, die Torschützen und die Spieler, die als Mithelfer anerkannt wurden, zu registrieren. Er hat alle Spieler anzugeben, die tatsächlich am Spiel teilgenommen haben. Er hat den Zeitpunkt zu notieren, an welchem ein Ersatztorhüter eingewechselt wurde. Ferner hat er im offiziellen Spielbericht zu markieren, wenn ein Tor erzielt wurde und der Torhüter nicht auf dem Eis war.
Der offizielle Punktrichter hat auf dem offiziellen Spielbericht eine genaue Aufzeichnung über alle, vom Schiedsrichter verhängten Strafen einschließlich der Namen der bestraften Spieler, der geahndeten Regelverstöße, der Dauer der einzelnen Strafe und des Zeitpunktes zu dem jede Strafe verhängt wurde, zu führen.
Im Strafregister hat er ebenfalls jeden ausgesprochenen Strafschuss festzuhalten, den Namen des Spielers, der den Schuss ausführte, und das Ergebnis des Schusses einzutragen.
Er muss prüfen und sicherstellen, dass die verhängte Strafzeit von allen bestraften Spielern korrekt verbüßt wird.
Er ist dafür verantwortlich, dass alle Strafen stets korrekt auf der Anzeigetafel erscheinen und hat den Schiedsrichter unverzüglich darauf aufmerksam zu machen, falls die auf der Matchuhr angezeigte Zeit von der offiziellen genauen Zeit abweicht.
Er trägt die Verantwortung dafür, dass die vom Schiedsrichter angeordneten Berichtigungen durchgeführt werden.

Der offizielle Punktrichter muss die für Torschützen und Mithelfer zugesprochenen Punkte ankündigen lassen; die Regelverstöße, für die jede einzelne Strafe verhängt wurde, werden vom öffentlichen Lautsprecher so verkündet, wie sie vom Schiedsrichter bekannt gegeben wurden. Wenn Spieler beider Mannschaften in der gleichen Spielphase bestraft wurden, ist die Strafe an den Spieler der Gastmannschaft zuerst anzukündigen. Etwaige die obigen Anzeigen betreffende Änderungen werden auf die gleiche Weise bekannt gegeben.
Der offizielle Punktrichter muss den Beginn der letzten Minute tatsächlicher Spielzeit im ersten und zweiten Spieldrittel sowie der letzten zwei Minuten im dritten Spieldrittel und in der Verlängerung ankündigen lassen.
Die Entscheidung des Video-Torrichters ist durch die Ankündigung "Es wurde um ... Tor geschossen" oder "es wurde kein Tor geschossen" bekanntzugeben.
Wenn ein Tor nicht anerkannt wurde, muss der offizielle Punktrichter den vom Schiedsrichter genannten Grund verlautbaren lassen.

c) Anträge auf Änderungen bei der Zuerkennung von Punkten werden nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Mannschaftskapitän vor dem Ende der tatsächlichen Spielzeit gestellt worden sind, bzw. bevor der offizielle Spielbericht vom Schiedsrichter unterzeichnet wurde.

Note 1: In IIHF-Weltmeisterschaften der Gruppe A und im Olympischen Eishockey-Turnier gibt der offizielle Punktrichter die Punkte für Torschützen und Mithelfer bekannt.

Note 2: Disziplinarstrafen erscheinen nicht auf der Spielstandsanzeige. Der offizielle Punktrichter hat darauf zu achten, dass die so bestraften Spieler erst nach der ersten Spielunterbrechung, nach Ablauf der Strafe, auf das Spielfeld zurückkehren.

d) Der offizielle Punktrichter hat dem Schiedsrichter anzuzeigen, wenn gegen den gleichen Spieler in demselben Spiel eine zweite große Strafe oder eine zweite Disziplinarstrafe verhängt wurde.

e) Der offizielle Punktrichter ist dafür verantwortlich, den offiziellen Spielbericht vorzubereiten, ihn nach dem Spiel dem Schiedsrichter zur Überprüfung und Unterschrift vorzulegen und an die zuständigen Verbandsstellen weiterzuleiten.


Regel 508 - Spielzeitnehmer

Rule 508 - Game Timekeeper

a) Der Spielzeitnehmer muss den Beginn und das Ende jedes Spieles und die gesamte effektive Spielzeit registrieren.

b) Der Spielzeitnehmer hat dem Schiedsrichter (den Schiedsrichtern) vor Beginn des Spieles, des zweiten und dritten Spieldrittels und aller Verlängerungen ein Zeichen zu geben. Er muss zwischen jedem Spieldrittel eine Pause von 15 Minuten einlegen, nach welcher der Schiedsrichter (die Schiedsrichter) das Spiel wieder beginnen muss (müssen). Er muss ebenfalls durch einen Gong, eine Sirene oder durch Pfeifen das Ende jedes Spieldrittels, jeder Verlängerung und das Ende des Spieles bekannt geben. Dies gilt für Eisbahnen, die nicht mit automatischen Signalanlagen versehen sind, oder im Falle, dass die automatischen Signalanlagen nicht funktionieren.

c) Im Falle einer Auseinandersetzung über die Spielzeit steht dem Schiedsrichter die endgültige Entscheidung zu.


Regel 509 - Video-Torrichter

Rule 509 - Video Goal Judge

a) Die folgenden Situationen werden vom Video-Torrichter überprüft, falls während der Austragung einer IIHF-Meisterschaft ein Video-Torrichter zum Einsatz kommt:
1. der Puck überquert die Torlinie
2. der Puck gelangte in das Tor, bevor der Torrahmen verschoben wurde
3. der Puck gelangte in das Tor, bevor die offizielle Spielzeit nach einem Drittelende abgelaufen ist
4. der Puck wurde mit der Hand oder durch einen Kick ins Tor befördert
5. der Puck prallte von einem Schieds- oder Linienrichter ab, bevor der Puck in das Tor gelangte
6. der Puck wurde von einem angreifenden Spieler mit hohem Stock (Stock über der Höhe der Querstange gehalten) geschlagen, bevor er in das Tor gelangte
7. die korrekte Spielzeit festzustellen, vorausgesetzt, dass die Spielzeit auf den Monitoren des Video-Torrichters zu sehen ist.

b) Nur auf Ersuchen des Schiedsrichters oder des Video-Torrichters kann eine Spielphase überprüft werden.


Regel 510 - Zuständige Verbandsstellen

Rule 510 - Proper Authorities

Unter dem Ausdruck "Zuständige Verbandsstellen" oder "Zuständige Disziplinarinstanz" versteht man unter diesen Regeln das unmittelbar durchführende Organ der betreffenden Spiele.



Letzte Seitenänderung: 29.05.2002
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